Masernimpfschutz

Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung

Liebe Eltern,

laut Masernschutzgesetz müssen alle Kinder, die eine öffentliche Einrichtung besuchen (insbesondere Schulkinder) gegen Masern geimpft sein, bzw. eine Immunität dagegen nachweisen .

Im Rahmen der Anmeldung an einer Schule sind Sie daher verpflichtet, den Nachweis zu erbringen.

Falls Sie dem nicht Folge leisten können, ist die Schule verpflichtet, die betreffenden Eltern beim Gesundheitsamt melden.

Genauere Informationen können Sie dem beigefügtem Merkblatt entnehmen:

Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung